EXTERNER
BRANDSCHUTZ­BEAUFTRAGTER

Externer Brandschutzbeauftragter: Handeln bevor’s brennt

„Brandschutz kostet doch nur Geld und bringt keinen Gewinn“ – Diese Meinung ist (leider) noch immer weit verbreitet. Der sorglose Umgang mit dem Thema Brandschutz ist jedoch fahrlässig, denn falls ein Feuer ausbricht, stehen Menschenleben auf dem Spiel.

Für Sie als Unternehmer ist folgender Aspekt ebenfalls wichtig: Vorbeugender Brandschutz sichert die Existenz Ihres Unternehmens und hilft, im Schadensfall am Markt zu bleiben, Liefertermine einzuhalten und den Schaden möglichst gering zu halten.

Machen Sie deshalb die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zur Chefsache.

Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn dieser baurechtlich beziehungswiese in einer entsprechenden Sonderbauvorschrift gefordert wird. Im Arbeitsschutzgesetz steht unter anderem geschrieben, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen hat. Wie können Sie diese Forderung besser erfüllen als mit der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten?

Interner oder externer Brandschutzbeauftragter: eine Entscheidungshilfe

Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder schicken Sie Mitarbeiter zu einem nach DGUV/VfdB/VdS zertifizierten Lehrgang mit 64 Lerneinheiten und bestellen diese zum Brandschutzbeauftragten oder Sie beauftragen einen externen Brandschutzbeauftragten.

Interne Brandschutzbeauftragte

Folgende Gründe sprechen für einen betriebsinternen Brandschutzbeauftragten:

Denken Sie bitte aber auch an die Nachteile:

Externe Brandschutzbeauftragte

Die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten ist aus folgenden Gründen für Sie vorteilhaft:

Sie wollen, dass Feuerwehrleute sich um Ihren Brandschutz kümmern? Wir stellen Ihnen nur bestens geschulte Kräfte als externe Brandschutzbeauftragte zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Externer Brandschutzbeauftragter: Wertvolle Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Grundlage für die meisten Brandschutzmaßnahmen in einem Unternehmen bildet die Gefährdungsbeurteilung, die im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegt. Entscheidend ist, dass alle Gefährdungspotenziale erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Die Gefährdungsbeurteilung gewinnt zunehmend an Bedeutung, sodass auch die Eigenverantwortung des Unternehmers steigt. Der Unternehmer muss selbst Entscheidungen treffen, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, damit seine Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen sicher sind.

Als Unternehmer sind Sie deshalb gut beraten, im Brandschutz einen kompetenten Berater an ihrer Seite zu haben: Der externe Brandschutzbeauftragter des BBRKs wird diesen Anforderungen gerecht.

BBRK- Brandschutz auf höchstem Niveau. Weil Brandschutz Leben rettet. Fordern Sie jetzt weitere, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Informationen für einem externen Brandschutzbeauftragten an. Wir beraten fair und unverbindlich.